Was benötigt man bei der Anmeldung eines Neufahrzeuges:
- Versicherungsbestätigung (VB)
- Typenschein oder Prüfungsbefund des Amtes der Landesregierung
- Kaufvertrag bzw. Besitznachweis
- Benützungsüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeug
- Finanzamtbestätigung (Unbedenklichkeitserklärung) bei Eigenimport
- Vollmacht bei Vertretung
- Gewerbeschein bei gewerbsmäßiger Anmeldung
Was benötigt man bei der Anmeldung eines Gebrauchtfahrzeuges:
- Versicherungsbestätigung (VB)
- Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Kaufvertrag
- Letzter Prüfbefund
- Finanzamtbestätigung (Unbedenklichkeitserklärung) bei Eigenimport
- Vollmacht bei Vertretung
- Gewerbeschein bei gewerbsmäßiger Anmeldung
Was benötigt man bei Abmeldung eines Fahrzeuges:
- Typenschein oder Einzelgenehmigungsbescheid
- Zulassungsschein
- Kennzeichen, wenn kein Fahrzeug gleichzeitig angemeldet wird oder die Kennzeichen nicht übertragbar sind.
- Vollmacht bei Vertretung
Kosten
- Behördenanteil: 119,80 Euro
- Bearbeitungsleistung: 45 Euro
- Abfrage Zentrales Melderegister: 1 Euro
- Begutachtungsplakette: 1,45 Euro
- Kennzeichentafeln (wenn das Kennzeichen beibehalten wird, entfallen diese Kosten)
- Pkw und Lkw: 18 Euro
- Motorrad: 9,80 Euro
- Motorfahrrad: 5,50 Euro
- Anhänger: 9 Euro
- Zugmaschine: 9 Euro
- Bei Beantragung eines Scheckkartenzulassungsscheins: 19,80 Euro
Scheckkartenzulassungsschein
Seit 1. Dezember 2010 kann anstelle der herkömmlichen Papierzulassungsbescheinigung
Teil I eine Zulassungsbescheinigung Teil I im Chipkartenformat (Scheckkartenzulassungsschein) gewählt werden.
Teil II der Zulassungsbescheinigung bleibt Papier und wird wie bisher mit dem Genehmigungsnachweis verbunden. Die Beantragung erfolgt gleich wie beim Papierzulassungsschein. Der Scheckkartenzulassungsschein wird innerhalb von zwei Wochen per Post als einfache Briefsendung an die Zulassungsadresse zugestellt.
Der Umstieg von einer Papierzulassungsbescheinigung auf einen Scheckkartenzulassungsschein ist jederzeit möglich. Dafür wird die alte Zulassungsbescheinigung Teil I aus Papier von der Zulassungsstelle eingezogen und stattdessen – wie bei der oben beschriebenen Fahrzeuganmeldung – eine befristete Papierausfertigung ausgestellt. Der Scheckkartenzulassungsschein wird innerhalb von zwei Wochen per Post als einfache Briefsendung an die Zulassungsadresse zugestellt. Die befristete Papierausfertigung wird mit Zustellung des Scheckkartenzulassungsscheines, spätestens jedoch nach acht Wochen ungültig.
Die Kosten für den Scheckkartenzulassungsschein betragen 19,80 Euro.