Ihr Eigenheim wird vor Schäden durch Naturgewalten, Feuer und Wasseraustritt durch die Eigenheimversicherung geschützt. Durch den Einschluss einer Haushaltsversicherung ist man auch gegen Beschädigung der Gebäudeeinrichtung sowie gegen Schadenersatzansprüche von Dritten im Rahmen der Haftpflichtdeckung abgesichert. Was im Rahmen der Eigenheimversicherung gedeckt ist, erfahren Sie bei einem persönlichen Gespräch mit uns.
Eine Eigenheimversicherung ist ein unbedingtes Muss für jeden Hausbesitzer, um die eigene Existenz finanziell abzusichern. Sie schützt sie in erster Linie gegen Schäden an Ihrem Gebäude, die unverschuldet eintreten wie Unwetter, Naturkatastrophen oder Feuer.
Der Versicherungsschutz gegen Unwetterschäden ist eine der Grunddeckungen im Rahmen einer Eigenheimversicherung. Rein optische Schäden am Gebäude (Hagel) , die keine Beeinträchtigung der Funktion darstellen, sind nicht automatisch versichert, dies kann man individuell auswählen.
Eine Haushaltsversicherung deckt Schäden am Wohnungsinhalt wie Einrichtung, Fenster, Bodenbeläge etc. ab, welche auch durch Unwetter, Naturkatastrophen oder Feuer entstehen. Weiters schützt eine Haushaltsversicherung auch gegen Schäden nach Einbruch und Diebstahl.
Eine Haushaltsversicherung sollte stets gleichzeitig mit einer Eigenheimversicherung abgeschlossen werden damit die Deckung von Schäden lückenlos ist.
Weiters ist auch die Privathaftpflichtversicherung gegen Schadenersatzansprüche von Dritten, ein fester Bestandteil der Haushaltsversicherung.
Bei der Glasbruchversicherung gilt die Deckung für Bruchschäden ohne Rücksicht auf die Schadenursache, sofern der Schaden nicht vorsätzlich entstanden ist. Ceran-Kochfelder sind in der heutigen Zeit schon in vielen Haushalten zu finden, dennoch sind sie im Rahmen der Glasbruchversicherung nicht immer automatisch mitversichert. Die meisten Versicherungen bieten sie als optimale Zusatzdeckung an.
Beim Bruch einer Fensterscheibe gibt es seitens der Versicherer im Rahmen der Glasbruchdeckung (Eigenheim/Haushaltsversicherung) häufig eine Obergrenze für die Größe der Glasscheiben in Quadratmetern.